AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf gebrauchter Fahrzeuge

(Stand: 01.02.2021)

1. Vertragsabschluss

Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes schriftlich bestätigt, die Lieferung ausführt oder ein Kaufvertrag durch beide Parteien unterzeichnet wird. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.

Der Kauf stellt für beide Seiten ein Handelsgeschäft im Sinne des § 343 HGB dar. Der Käufer versichert, dass er das gegenständliche Fahrzeug für seinen gewerblichen Handel mit Fahrzeugen kauft.
Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

2. Fahrzeug und Fahrzeugzustand

Das gegenständliche Fahrzeug ist gebraucht. Besondere Beschaffenheitsangaben werden nicht gemacht, insbesondere stellen Fahrzeugangaben keine Beschaffenheitsangaben seitens des Verkäufers dar. Die Ausstattungsmerkmale basieren auf einer VIN-Abfrage der DAT-Datenbank und dienen lediglich zur Information. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben (insbesondere Fahrzeugangaben, Fahrzeugausstattung und technische Daten) wird durch den Verkäufer keine Haftung übernommen, der Käufer hält den Verkäufer diesbezüglich schad- und klaglos. Der Verkäufer stellt regelmäßig für Fahrzeuge im Rahmen der Fahrzeugpräsentation einen Fahrzeugzustandsbericht zur Verfügung, dessen Inhalt der Käufer mit Abgabe seiner Bestellung akzeptiert.

Schäden mit einem Reparaturwert und/ oder Fehlteile bis insgesamt 350,00 EUR netto sind im Kaufpreis bereits pauschal berücksichtigt und werden vom Käufer akzeptiert.

Sollte ein Fahrzeug komplett oder teilweise mit Werbefolie/ Werbeschriften beklebt sein, verpflichtet sich der Käufer mit dem Erwerb des Fahrzeugs, diese innerhalb von 14 Kalendertagen nach Übernahme des Fahrzeuges restlos zu entfernen und hierüber dem Verkäufer einen Nachweis in Form eines geeigneten Fotos an die e-Mail-Adresse info@fabermobil.de zu übermitteln. Sollte die Entklebung in dieser Zeit nicht erfolgt oder der Nachweis hierüber nicht erbracht worden sein, hat der Käufer eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.500,00 EUR zzgl. gesetzlicher MwSt. an den Verkäufer zu zahlen. Diese wird dem Käufer durch den Verkäufer direkt berechnet.

Erwirbt der Käufer ein Fahrzeug in zugelassenem Zustand, verpflichtet sich der Käufer, die Stilllegung des Fahrzeuges innerhalb von 14 Kalendertagen nach Fahrzeugübernahme durchzuführen und dem Verkäufer den Nachweis (Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I – Vorder- und Rückseite) hierüber per e-mail an die e-Mail-Adresse info@fabermobil.de zu erbringen. Sollte der Nachweis nicht oder nicht fristgerecht erbracht werden, ist der Verkäufer berechtigt, die anfallenden Kosten für Versicherung und Steuer an den Käufer zu berechnen.

3. Zahlung

Nach Abschluss des Kaufvertrages erhält der Käufer vom Verkäufer neben der Bestellbestätigung bzw. dem schriftlichen Kaufvertrag eine Rechnung. Diese enthält neben dem Kaufpreis auch Preise für Nebenleistungen und ist sofort zur Zahlung fällig.

Der Verkäufer berechnet neben dem Kaufpreis insbesondere folgende Nebenleistungen:

Dem Käufer wird eine einmalige Service-Fee pro Fahrzeug berechnet, die gesondert auf der Rechnung ausgewiesen wird. Die Höhe der Fee wird dem Käufer bei dem jeweiligen aufgerufenen Fahrzeug angezeigt und vom Käufer akzeptiert.

Bei Abholung durch den Käufer oder durch eine vom Käufer beauftragte Spedition, wird eine Bereitstellungsgebühr von max. 20,00 EUR netto fällig, die der Verkäufer mit der Fahrzeugrechnung berechnet.

Der Versand von Dokumenten außerhalb Deutschlands erfolgt über einen Kurierdienst. Die Kosten hierfür werden dem Käufer berechnet und in der Fahrzeugrechnung gesondert aufgeführt.
Das Fahrzeug wird durch den Verkäufer für eine Dauer von sieben Kalendertagen, gerechnet ab Datum der Freigabe, kostenfrei (mit Ausnahme der Bereitstellungsgebühr) zur Abholung bereitgestellt. Ab dem achten Kalendertag hat der Käufer ein Standgeld in Höhe von 10,00 EUR netto pro Tag und Fahrzeug sowie eventuell anfallende Umfuhr kosten (in Höhe von pauschal 150,00 € zzgl. gesetzlicher MwSt.) zu tragen. Diese werden dem Käufer durch den Verkäufer separat in Rechnung gestellt und sind sofort fällig.

Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Käufers aus demselben Kaufvertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Kaufvertragsverhältnis beruht.

Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Kraftfahrzeuge zu verlangen, wenn der Käufer die Kaufpreiszahlung endgültig verweigert oder die Eröffnung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt worden ist. Bei Ausübung des Rücktrittrechts haftet der Käufer für sämtliche entstehende Mehraufwendungen oder sonstige Schäden des Verkäufers (Kosten einer Neueinstellung, Standgeld, Zinsen, niedrigerer Verkaufspreis, etc.).

Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

Sämtliche Preisangaben und zu leistende Zahlungen verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe. Bei Änderungen bzw. Neueinführung von Steuern, Gebühren und Abgaben ist der Verkäufer berechtigt, die Preise in entsprechender Höhe anzupassen.

4. Abnahme / Gefahrübergang

Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von sieben Kalendertagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.

Der Käufer erhält nach vollständiger Bezahlung eine codierte Abholvollmacht mit der Adresse des Abholortes und legitimiert sich mit diesem Dokument. Der Vertreter des Verkäufers am Abholer erhält hiervon eine Kopie und händigt nach Abgleich der Unterlagen das gekaufte Fahrzeug an den Käufer aus. Der Verkäufer versendet nach Abholung die Fahrzeug-Dokumente an den Käufer. Sollte der Käufer entsprechend Kaufvertrag oder Bestellbestätigung weitere Verpflichtungen (z. B. Defolierung oder Stilllegung) eingegangen sein, ist der Verkäufer berechtigt, die Fahrzeug-Dokumente bis zur Erbringung der vereinbarten Nachweise zurückzubehalten.

Haben die Parteien den Transport des gegenständlichen Fahrzeuges zum Käufer vereinbart, ermächtigt der Käufer den Verkäufer, im Namen und auf Rechnung des Käufers eine Spedition mit dem Transport des Fahrzeugs vom vorgegebenen Abholort zum dem vom Käufer benannten Standort zu beauftragen.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des kaufgegenständlichen Fahrzeugs geht mit der Übergabe, bei gewählter Selbstabholung mit Zugang der schriftlichen Erklärung des Verkäufers, dass das betreffende Fahrzeug zur Selbstabholung freigegeben ist, und beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur auf den Käufer über.

Bei Übernahme hat der Käufer das Fahrzeug unverzüglich auf dessen vertragsgemäßen Zustand hin zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich dem Verkäufer anzuzeigen (§ 377 HGB). Der Käufer hat etwaige Abweichungen gegenüber den Fahrzeugangaben vom Käufer und/ oder sonstige Mängel schriftlich festzuhalten und vom Bereitsteller gegenzeichnen zu lassen. Nachträgliche Reklamationen werden nicht anerkannt.

Kommt der Käufer mit der Abnahme in Verzug, hat er ab dem achten Kalendertag ein Standgeld in Höhe von 10,00 EUR netto pro Tag und Fahrzeug sowie eventuell anfallende Umfuhrkosten (in Höhe von pauschal 150,00 € zzgl. gesetzlicher MwSt.) zu tragen.

5. Eigentumsvorbehalt

Das Fahrzeug bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen (Kaufpreises, Service-Fee zzgl. gesetzl. MwSt. sowie sonstige Nebenkosten wie z. B. Transportkosten) Eigentum des Verkäufers.

Die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II werden unmittelbar nach Zahlung des Kaufpreises und der Nebenkosten an den Käufer übergeben. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) dem Verkäufer zu. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.

Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.

Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.

Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/ oder bei schuldhafter Pflichtverletzung des Käufers Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Käufer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt hat, es sei denn, die Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich.

6. Haftung für Sachmängel

Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche. Der Ausschluss der Sachmängelhaftung gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Für verborgen gebliebene Schäden in den Bereichen Elektronik und Mechanik wird keine Haftung durch den Verkäufer übernommen.

7. Haftung für sonstige Schäden

Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt:

Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.

Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

Die vorgenannte Haftungsbegrenzung und der vorgenannte Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

8. Höhere Gewalt

Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten bzw. am Abholort eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zu einem vereinbarten Termin oder innerhalb einer vereinbarten Frist zu liefern, verändern etwaig vereinbarte Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

9. Datenschutz

Hinsichtlich der Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung personenbezogener Daten im Rahmen der Verkauf gebrauchter Fahrzeuge gelten die gesetzlichen Bestimmungen der EU-DSGVO.

10. Sonstiges

Der Käufer ist verpflichtet, einen Zugriff Dritter auf das Fahrzeug, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung des Fahrzeugs unverzüglich dem Verkäufer mitzuteilen.

Für die Abwicklung der Geschäftsbeziehung vereinbaren die Parteien deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Änderungen und Ergänzungen zu Kaufverträgen sowie zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers und bei Übergabe des Fahrzeuges der Ort, an dem sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übergabe befindet.

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Sollte eine Regelung dieser Bedingungen nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des jeweiligen Kaufvertrages hierdurch nicht berührt. Die nichtige Regelung ist durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der nichtigen Regelung entspricht oder möglichst nahekommt. Gleiches gilt für Vertragslücken entsprechend.

Stuttgart, 01.02.2021